Hinweise für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen

Am 18.01.2016 wurde durch den Gemeinderat Hainewalde die Entgeltordnung für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Hainewalde beschlossen, welche bereits im Nachrichtenblatt, Ausgabe 02/­2016, veröffentlicht wurde und ab 01.03.2016 in Kraft trat.
Gleichzeitig wurde eine geänderte Verfahrensweise zur Beantragung der Nutzung dieser Einrichtungen festgelegt, die grundlegend zu beachten ist.

Verfahrensweise

Ihre Ansprechpartnerin für die Anmietung der Räumlichkeiten ist

Frau Sabine Fischer, Sachbearbeiterin Liegenschaften,
in der Gemeindeverwaltung Großschönau
Telefon: 035841 31019

welche auch für die Erstellung des Nutzungsvertrages verantwortlich ist und Ihnen bei jeglichen Rückfragen gerne zur Verfügung steht.

Da sie derzeit längerfristig nicht im Dienst ist, wenden Sie sich bitte bis auf Weiteres stellvertretend an

Frau Bärbel Woywod, Sachbearbeiterin Anlagenbuchhaltung,
in der Gemeindeverwaltung Großschönau
Telefon: 035841- 31031 bzw. woywod@grossschoenau.de.

Anfragen zu Belegungsterminen können Sie des Weiteren auch an Herrn Maik Opitz vom Bauhof Hainewalde richten. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0152-56302379.

Für die Antragstellung ist ein gesondertes Formular (siehe Formulare zum Herunterladen) zu verwenden, welches im Rahmen der Sprechzeiten in der Gemeinde Hainewalde, Kleine Seite 4 sowie in der Gemeinde Großschönau bei Frau Woywod erhältlich ist und auch dort wieder abgegeben werden kann.

Die postalische Zusendung hat an nachstehende Anschrift zu erfolgen:
Gemeinde Großschönau
Frau Bärbel Woywod
Hauptstr. 54
02779 Großschönau

Zur Übergabe des Nutzungsvertrages sowie der entsprechenden Schlüssel für die jeweilige Räumlichkeit wird ein gesonderter Termin vereinbart.

Die jeweiligen Nutzungsgebühren sind in der Entgeltordnung festgeschrieben.

Bei regelmäßiger Nutzung der Räumlichkeiten großer und kleiner Saal in der Turnhalle sowie des Bewegungsraumes in der Kindertagesstätte „Mandauspatzen“ können Sonderkonditionen getroffen werden, die auf schriftlichen Antrag durch den Gemeinderat Hainewalde gewährt werden können.
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